Wirtschaftsförderung – Investitionsbeihilfen im Wettbewerbsverfahren – Abgabetermin 31. Juli 2017

Wirtschaftsförderung – Investitionsbeihilfen im Wettbewerbsverfahren – Abgabetermin 31. Juli 2017

Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern haben noch bis 31. Juli 2017 die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung von Beihilfen des Landes Südtirol für Investitionen in bewegliche Sachanlagen des laufenden Jahres zu stellen. Das Land hat zu diesem Zweck 6 Millionen Euro bereitgestellt, die über ein Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Nachstehend ein Überblick zur neuen Förderung:

 

 

 

Begünstigte

 

 

Beihilfeberechtigt sind Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, allerdings beschränkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß den einschlägigen EU-Definitionen:

-Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern (Jahresarbeitseinheiten) und mit einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro.

-Kleinunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern (Jahresarbeitseinheiten) und mit einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 10 Millionen Euro.

Die Anspruchsberechtigten müssen eine wirtschaftliche Tätigkeit im Gebiet der Provinz Bozen ausüben.

 

 

Begünstigte Güter

 

Begünstigt sind Investitionen in bewegliche Sachanlagen wie Maschinen, Einrichtungen, Büromaschinen oder Transportmittel.  Umgekehrt werden Investitionen in Grundstücke und Gebäude nicht gefördert. Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2017 beziehen. Der Rahmen der Investitionen ist auf mindestens 20.000 und höchstens 500.000 Euro begrenzt.

 

 

Höhe des Beitrages

 

 

 

 

 

 

Wettbewerbsverfahren

 

Der Beitragssatz kann maximal 20% betragen kann; so ergibt sich eine höchst mögliche Beihilfe von 100.000 Euro. Wird die geplante Investition nicht zur Gänze durchgeführt oder erreicht die Summe der endgültigen Ausgabendokumentation nicht mindestens 70% der Summe der bei Gewährung der Beihilfe zugelassenen Investitionen, wird ein maximaler Beitrag von 15% der zugelassenen Kosten ausgezahlt. Je nach Reihung in der Rangordnung können abfallende Beihilfeintensitäten für die Projekte vorgesehen werden.
Die Höhe des Beitragssatzes hängt von der Bewertung der Investition nach dem nachstehenden Punktekatalog ab:

a)      Strukturschwäche – 30 Punkte - für Investitionen am operativen Sitz eines Unternehmens, das sich in einem strukturell benachteiligten Gebiet gemäß Anhang B der Förderkriterien befindet;

b)      Nutzung bestehender Baukubatur - 25 Punkte - für Investitionen in eine Gewerbe- oder Handelsfläche, die in den 36 Monaten vor der Verlegung der Tätigkeit dorthin oder vor der dortigen Ansiedelung des Betriebs nicht wirtschaftlich genutzt wurde;

c)      Ländliche Zone: - 15 Punkte - für Investitionen am operativen Sitz eines Unternehmens, das sich in einer ländlichen Zone befindet;

d)     Wachstum - 15 Punkte - für Unternehmen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

i) das Vorhandensein von formalisierten Kooperationen mit anderen Unternehmen (registrierter Kooperationsvertrag, Netzverträge);
ii) eine neue Messebeteiligung im Zeitraum 2014-2016 außerhalb Südtirols;
iii) Nutzung des Services „Export Coach“ der IDM Südtirol – Alto Adige im Zeitraum 2014-2016;

e) Qualifizierung - 10 Punkte - sofern im Besitz einer der folgenden Qualifizierungen:

i) Bescheinigung “Economia del bene comune – Gemeinwohlunternehmen” oder gleichwertige Bescheinigung;
ii) ISO-Zertifizierung, SOA-Zertifizierung oder andere Qualitätszertifizierungen, die sich auf den Produktionsprozess beziehen;
iii) Legalitätsrating;
iv) Meisterbrief, Abschluss als Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin;
v) Abschluss einer Universität (auch Bachelor) oder Abschluss einer Vollzeitberufsfachschule mit einer Dauer von mindestens sechs Semestern;
vi) bei Antragstellung bestehender Lehrvertrag im Sinne des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12 (Ordnung der Lehrlingsausbildung);

f) Frauenunternehmertum (gemäß Artikel 3 der Förderkriterien) - 10 Punkte;
g) Zertifikat „Familie & Beruf“ - 5 Punkte.

Die Punkte für die Strukturschwäche (a) und die ländliche Zone (c) sind nicht kumulierbar.
Mit der Punktevergabe erstellt die Landesabteilung Wirtschaft zwei Ranglisten – eine für Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern und eine zweite für Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. Jedem der beiden Bereiche stehen drei Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung. Sollten bei einer Rangliste nicht die gesamten Mittel aufgebraucht werden, können diese auf die andere Rangliste verschoben werden. Bei Punktgleichstand von Förderungsbewerbern wird jener mit der höheren Investition der Vorrang eingeräumt wird.  Die Rangordnung wird bis 30. September erstellt und die Gewährungsdekrete für die Beiträge erfolgen noch heuer.

 

 

Antrag

 

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss innerhalb 31. Juli 2017 der beiliegende Antrag abgegeben werden. Der Antrag muss zudem vor Beginn des entsprechenden Investitionsvorhabens und vor dem Ausstellen der Ausgabendokumentation, inklusive Zahlungsbelege, gestellt werden. Er muss durch eine einzige PEC-Mitteilung an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Adresse) des zuständigen Landesamtes übermittelt werden.  Zusätzlich ist laut letzten Anleitungen auch eine kurze Beschreibung (max. 100 Wörter) in Hinblick auf die Folgen und Auswirkungen der geplanten Investitionen erforderlich. Wer bereits in den letzten Monaten den Antrag abgegeben hat, diesen Bericht aber nicht beigelegt hat, wird von der Landesverwaltung in diesen Tagen aufgefordert, die Unterlage nachzureichen.

 

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-33-15.07.2017 Wirtschaftsfoerderung

Anlagen:

A: Beschluss Landesregierung 28. März 2017

B: Beitragsformular

Herunterladen R-33 Anlage A

Herunterladen R-33 Anlage B