Trimestrale MwSt-Erstattung – neue Vordrucke – bei Abgabe innerhalb Freitag, Verrech-nung schon zum 17.07.17

Trimestrale MwSt-Erstattung – neue Vordrucke – bei Abgabe innerhalb Freitag, Verrech-nung schon zum 17.07.17

Gestern hat die Agentur der Einnahmen einen neuen Vordruck veröffentlicht, welcher ab Juli 2017 für die Beantragung der trimestralen MwSt-Erstattung verwendet werden muss. Die Überarbeitung des Vordrucks war notwendig geworden, weil infolge der Änderungen im Nachtragshaushalt (GV 50/2017; siehe unser Rundschreiben Nr. 30/2017) horizontale Verrechnungen über 5.000 Euro nur mehr mit Bestätigungsvermerk zulässig sind.  Der neue Vordruck ist obligatorisch für alle Erstattungsanträge ab dem 2. Quartal 2017.

Der Antrag für das 2. Quartal 2017 ist spätestens innerhalb 31. Juli 2017 zu verschicken. Und in diesem Zusammenhang ist folgende Neuerung interessant: Beantragte MwSt-Guthaben können jetzt bereits ab dem 10. Folgetag nach Antragsstellung verrechnet werden. Wer also den Erstattungsantrag für das 2. Quartal noch innerhalb Freitag, den 7. Juli 2017, verschickt, kann das Guthaben bereits mit den Steuerzahlungen am 17. Juli 2017 (Fälligkeit von Lohnsteuern, Sozialabgaben usw. des Monats Juni, nachdem der 16. Juli auf einen Sonntag fällt) verrechnen.

Wir legen den neuen Vordruck nebst Anleitungen bei.

 

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-32-05.07.2017 MwSt-Erstattung 2. Quartal 2017 - neue Vordrucke

Anlagen: siehe oben

Herunterladen R-32-Anlage 1 Vordruck

Herunterladen R-32-Anlage Anleitungen