Periodische MwSt-Meldungen – Frist auf 12. Juni 2017 verlängert

Periodische MwSt-Meldungen – Frist auf 12. Juni 2017 verlängert

Der Termin für den Versand der ersten periodischen MwSt-Meldungen für das erste Quartal 2017 bzw. für die Monate Jänner, Februar und März 2017  ist vom 31. Mai 2017 auf Montag, den 12. Juni 2017, verlängert worden. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 29. Mai 2017 hervor. Die entsprechende Verordnung ist am 30. Mai 2017 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Der Grund für die Verlängerung bestand vor allem in technischen Problemen der Agentur der Einnahmen, aufgrund derer ein telematischer Versand bisher kaum möglich war.

In der Zwischenzeit wurden zum Thema von der Agentur der Einnahmen auf ihrer Homepage auch zahlreiche Antworten auf häufige Fragen (Faq) veröffentlicht; grundlegend neue Erkenntnisse im Verhältnis zu unseren Mitteilungen in Rundschreiben Nr. 20/2017 sind allerdings nicht ersichtlich.

 

Die neuen MwSt-Voranmeldungen sollen bekanntlich in Zukunft auch  automatischen Querkontrollen der Agentur der Einnahmen unterliegen. In der Zwischenzeit hat die Agentur der Einnahmen mit Erlass vom 9. Mai 2017 Nr. 58/E auch den Zahlungsschlüssel festgelegt, sollte im Zuge solcher automatischer Kontrollen Zahlungsaufforderungen ergehen. Die Mehrwertsteuer wird dann mit dem Zahlungsschlüssel 9035 nachgezahlt, während etwaige Strafen und Zinsen mit den bereits bestehenden Zahlungsschlüsseln 9033 und 9034 zu entrichten sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-24-03.06.2017 Periodische MwSt-Meldungen